Wasserqualität

Um die Qualität des Wassers zu gewährleisten müssen gemäß der Mineral- und Trinkwasserverordnung sowohl Mineralwasser als auch Trinkwasser regelmäßig kontrolliert werden. Welche Verfahren dazu verwendet werden dürfen oder in welchen Abständen die Kontrollen durchgeführt werden müssen wird hier erläutert.

Wasserhärte

Wasserhärte bezeichnet die Konzentration von Calcium- und Magnesium-Ionen im Wasser. Je höher der Anteil von Calcium- und Magnesiumsalzen ist, desto härter ist das Wasser.Der Grad der Wasserhärte ist von der geologischen Natur des jeweiligen Bodens abhängig, durch den das Grundwasser fließt.1

Die Wasserhärte wird in Millimol je Liter bzw. °dh (Grad deutscher Härte) wiedergegeben:

Härtebereich Gesamthärte (mmol/l) °dh

Weich

< 1,3

< 7,3

Mittel

1,3 - 2,5

7,3 - 14

Hart

2,5 - 3,8

14 - 21,3

Sehr hart

> 3,8

> 21,3

Minerali­sierungs­vergleich

Wenn Sie wissen möchten, welche Unterschiede es bei Leitungs­wässern gibt, testen Sie unsere Vergleichs­tabelle.
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Übersicht Wasserhärte Deutschlands (Stand: 2006)

Deutschlandkarte mit eingezeichneten Wasserhärten, Unterscheidung zwischen weich, mittel, mittel-hart, hart und sehr hart

Durch den Einsatz spezieller Verfahren können Wasserwerke den Mineraliengehalt des Trinkwassers beeinflussen und so die Wasserhärte reduzieren.2 Mögliche Verfahren sind, z.B.

  • Schnellentcarbonisierung
    Fällungsverfahren zur Entfernung von Kalk durch Zugabe von NaOH oder Kalkmilch
  • Nanofiltration
    ruckgetriebenes Membranverfahren, das Partikel im Nanometer-Bereich (10 bis 1 nm) zurückhält. Solche Partikel können z.B. Schwermetallionen sein. Zum Zurückhalten aller gelösten Stoffe ist das nächst feinere Verfahren (Umkehrosmose) erforderlich
  • Umkehrosmose-Verfahren
    Verfahren zum Entfernen von Ionen über eine semipermeable Membran. Hier wird mittels Druck der natürliche Osmoseprozess umgekehrt, welcher z. B. zur Herstellung von Tafelwasser verwendet wird
  • Membranfiltration
    Filtration von Flüssigkeiten über Membranfilter, meist bis 0,1 Mikrometer. Dieses Filtrationsverfahren dient der Entfernung von Partikeln und Mikroorganismem

Für eine Anerkennung als natürliches Mineralwasser muss eine Vielzahl strenger Kriterien erfüllt sein, die durch die Mineral- und Tafelwasserverordnung festgelegt sind. Dazu gehört unter anderem, dass die Zusammensetzung des Wassers weitgehend konstant ist und nicht verändert wird. Es dürfen also keine Mineralien zugesetzt oder entzogen werden. Lediglich der Entzug von Eisen und Schwefel sowie die Regulierung des Kohlensäuregehalts sind erlaubt. Die Inhaltsstoffe werden regelmäßig überprüft und sind auf dem Etikett deklariert.3

Die Karte dient nur als Übersicht. Ihre lokale Wasserhärte erfahren Sie von Ihrem Versorger.

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Qualitätssicherung

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und deren Überwachung, vor allem dann, wenn Trinkwasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, z. B. in Schulen. Ziel der Trinkwasserverordnung ist die Sicherstellung von einwandfreiem und reinem Trinkwasser, dessen Genuss oder Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

Die Trinkwasserverordnung formuliert detaillierte Anforderungen für

  • die Beschaffenheit des Trinkwassers,
  • die Aufbereitung und Desinfektion des Trinkwassers
  • die Pflichten des Unternehmers und sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage
  • die Überwachung

Die Wasserversorger sind verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften und Grenzwerte eingehalten werden.

Die Trinkwasserverordnung gilt von dem Wasserwerk bis hin zum Zapfhahn:
Versorger sind für die Wasserqualität bis zum Wasserzähler verantwortlich, für die Hausinstallation sind dies die Eigentümer. In den Haushalten können immer noch veraltete Leitungen verbaut sein: So können Blei, Kupfer, Nickel und Kadmium ins Trinkwasser gelangen.

Infografik, die die Wasserversorgung vom Wasserwerk bis zum Hausanschluss darstellt

Bei Mineralwasser regelt die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) die Qualitätsanforderungen. Die gesetzlich vorgegebenen Qualitätsanforderungen für natürliches Mineralwasser gelten von der Quelle bis zum verpackten Produkt. Die Qualität wird engmaschig kontrolliert und bis zum Öffnen der Flasche garantiert. Um die ursprüngliche Reinheit des Mineralwassers zu bewahren, werden durch die internen oder externen Labore täglich, stündlich oder sogar kontinuierlich Kontrollen durchgeführt. Aufwendigere Untersuchungen erfolgen regelmäßig durch unabhängige externe Institute. Hierzu gehört auch der Nachweis, dass die Quelle nicht durch Umweltverschmutzungen verunreinigt ist. Hinzu kommen weitere Kontrollen durch die behördliche Lebensmittelüberwachung.3

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Mikrobiologische Prüfung

Sowohl natürliches Mineralwasser als auch Trinkwasser müssen frei von Krankheitserregern sein. An natürliches Mineralwasser werden dabei noch schärfere Anforderungen gestellt als an Trinkwasser. An der Quelle wird mindestens wöchentlich überprüft, ob das natürliche Mineralwasser mikrobiologisch einwandfrei ist, das abgefüllte Mineralwasser wird mindestens täglich, in der Regel aber sogar mehrfach am Tag auf seine mikrobiologische Qualität untersucht. Doch nicht nur die Zahl der Tests ist höher, bei Mineralwasser wird auch auf ein größeres Spektrum an Keimen geprüft und das getestete Probenvolumen ist größer als bei Trinkwasser.

Bei Trinkwasser richtet sich die Untersuchungshäufigkeit nach der Menge des in einem Versorgungsgebiet abgegebenen Wassers. Wenn die tägliche Abgabemenge z.B. 1.000 Kubikmeter beträgt (das entspricht ca. 7.500 versorgten Personen), sollte das Trinkwasser etwa acht Mal im Jahr auf das Vorhandensein von Krankheitserregern getestet werden.

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Verwendung / Beschaffenheit

Da Trinkwasser ein „Allzweckwasser“ ist, das für ganz unterschiedliche Zwecke verwendet wird, muss es bezüglich seiner Härte, seines Gehaltes an gelösten Mineralstoffen und seines Kohlensäuregehaltes möglichst neutral beschaffen sein, auch deshalb, weil es nur so technisch problemlos über große Leitungsnetze verteilt werden kann. Diese „neutrale“ Beschaffenheit wird erforderlichenfalls aus Rohwasser durch Aufbereitung hergestellt.

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Wasseraufbereitung

Anders als bei natürlichem Mineralwasser dürfen für die Trinkwasseraufbereitung wesentliche Merkmale des Wassers verändert werden. Erlaubt sind

  • Filtration zur Abtrennung von ungelösten (Partikel) und gelösten Stoffen (Kohlenwasserstoffe, Pestizide etc.) und zur mikrobiologischen Stabilisierung (Adsorptionsfiltration)
  • Desinfektion (Chlor, Chlordioxid, Ozon)
  • Entsäuerung (pH-Wert-Einstellung)
  • Enthärtung (bis auf eine bestimmte Resthärte)
  • Entsalzung
  • Enteisenung, Entmanganung, Entschwefelung
  • Flockung
  • Nitratreduzierung
  • Ionenaustausch
  • Zusatz von Korrosionsinhibitoren (Phosphate, Silicate)
  • Aufbereitung durch Zusatzstoffe5

Bei Mineralwasser sind lediglich folgende Veränderungen erlaubt:

  • Entfernung von Eisen (Enteisenung)
  • Entfernung von Schwefel.

Eisen könnte sich in Form unschöner brauner Flocken auf dem Flaschenboden niederschlagen. Zu viel Schwefel würde den Geruch und Geschmack beeinträchtigen. Auch eine Regulierung des Gehaltes an Kohlensäure ist zulässig. Die Kohlensäure selbst ist daher kein typisches Merkmal von Mineralwasser.3

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Rückstände

Leitungswasser gilt als das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Obwohl die Betreiber vielfältige Verfahren zur Wasseraufbereitung einsetzen, können einzelne Rückstände jedoch nicht vollständig entfernt werden. Auch die älteren Rohrsysteme können Spuren im Trinkwasser hinterlassen.6, 7, 8

Minerali­sierungs­vergleich

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